251 StGB mit Verweis auf Rechtsprechung im Kanton Graubünden; als Fall von Art. 251 Ziff. 2 StGB). Der subjektive Tatbestand von Art. 251 StGB – gegebenenfalls in Form von Ziff. 2 – ist damit überwiegend wahrscheinlich erfüllt, sodass die Staatsanwaltschaft das Verfahren diesbezüglich nicht wegen angeblicher Nichterfüllung des Tatbestands einstellen durfte. Vielmehr hat sie ein Strafverfahren gegen E.________ zu eröffnen.