2 verfügte Einstellung des Strafverfahrens aufgehoben und die Staatsanwaltschaft angewiesen werde, das Strafverfahren im Sinne der Erwägungen fortzusetzen. Hinsichtlich des grundlegenden Sachverhalts kann daher auf die dortigen Erwägungen, insbesondere E. 2, verwiesen werden. Zusammengefasst ist Gegenstand des Strafverfahrens zunächst (chronologisch betrachtet) eine Näherbaurechtserteilung der Beschwerdeführerin an E.________ vom 4. April 2011. Auf jener Näherbaurechtserteilung wurde angeblich für die Parzelle Nr.________ in C.___