Es sei die Sache an die Staatsanwaltschaft Region Oberland zurückzuweisen mit der Weisung, ein Strafverfahren gegen D.________ C.________, wegen Urkundenfälschung durch nachträgliche Einfügung des Eintrags „Juni 2011" auf der Näherbaurechtserteilung vom 23. Juni 2011 (Dokument 3 gemäss nachfolgender Darstellung) zu eröffnen. alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge In ihrer Stellungnahme vom 23. April 2019 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Mit Replik vom 7. Juni 2019 hielt die Beschwerdeführerin an ihren Rechtsbegehren fest.