1. Am 28. Dezember 2018 wies das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) das Wiederherstellungsgesuch des Beschuldigten ab und hielt fest, dass der Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 2. Mai 2018 in Rechtskraft erwachsen sei. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 14. Januar 2018 Beschwerde ein, mit folgenden Anträgen: «Dieser Entscheid ist zurückzuweisen. Diese Verfügung ist rückgängig zu machen. Die Einsprache gilt als nicht zurückgezogen. Das Verfahren Regionalgericht Oberland sei zu sistieren, weil im Kanton Bern ein zweites Verfahren schön läuft (Bern-Mittelland).