wird nun das gerichtliche Verfahren auf Überprüfung des Strafbefehls führen. In diesem Rahmen wird er voraussichtlich eine mündliche Verhandlung durchführen, zu welcher die Beschwerdeführerin vorgeladen werden und zu erscheinen haben wird. Der Satz «Nach erfolgter Prüfung der Akten werden Strafbefehl und Einsprache als gültig erachtet […]. Auf die Anklage wird eingetreten.» ist keine Verurteilung, sondern das Resultat einer gemäss der Schweizerischen Strafprozessordnung vorgesehenen Vorprüfung. Auch anderweitig sind keine Verletzungen von Verfahrensvorschriften erkennbar.