324 Abs. 2 StPO die Anklageerhebung nicht anfechtbar. Dies bedeutet aber keineswegs, dass man sich als beschuldigte Person im gerichtlichen Verfahren nicht gegen die strafrechtlichen Vorwürfe wehren kann. Es ist bloss nicht möglich, sich mittels Beschwerde an die Beschwerdekammer gegen die Anklage an das Regionalgericht zu wehren. Das Verfahren gegen die Beschwerdeführerin ist nicht abgeschlossen – im Gegenteil: es befindet sich erst in der Anfangsphase. Von einem «automatisierten» Verhängen von Urteilen kann keine Rede sein. Gerichtspräsident B.________ wird nun das gerichtliche Verfahren auf Überprüfung des Strafbefehls führen.