_ konnte sich umfassend schriftlich zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen äussern. Aus der Sicht des Gerichts waren die Voraussetzungen für ein Eintreten auf die Anklage erfüllt. Es wurde auch klar kommuniziert, dass ihre Einvernahme vorgesehen ist, auch eine Zeugeneinvernahme mit der Hauptbelastungszeugin. Anzufügen ist, dass A.________ Beweismittel erwähnte, welche sich in ihrem Besitz befinden sollen, diese bis anhin allerdings nicht eingereicht hat. Beim Regionalgericht Bern-Mittelland läuft die Beweismittelfrist noch. Mit weiteren Verfügungen wird nun zugewartet, bis von Seiten der zuständigen Beschwerdeinstanz die von A.______