Am 2. April 2019 (Eingang Beschwerdekammer: 5. April 2019) reichte die Beschwerdeführerin auch bei der Beschwerdekammer in Strafsachen eine mit Beschwerde betitelte Eingabe ein. Mit Schreiben vom 3. April 2019 erläuterte die Verfahrensleitung der Beschwerdeführerin die Rechtslage und fragte sie an, ob sie an der Beschwerde festhalte. Mit Eingabe vom 19. April 2019 bekräftigte die Beschwerdeführerin ihren Beschwerdewillen.