1. Vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) ist gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) ein Strafverfahren wegen einer Parkwiderhandlung hängig. Am 24. März 2019 schrieb die Beschwerdeführerin dem Regionalgericht einen mit «Beschwerde» betitelten Brief. Am 1. April 2019 übermittelte das Regionalgericht die Beschwerde sowie die dazugehörigen Strafakten der Beschwerdekammer in Strafsachen. Am 2. April 2019 (Eingang Beschwerdekammer: 5. April 2019) reichte die Beschwerdeführerin auch bei der Beschwerdekammer in Strafsachen eine mit Beschwerde betitelte Eingabe ein.