2 den. Zudem könne sie nicht lokal gegen die Republik Österreich vorgehen, weil einerseits die rechtlich relevanten Handlungen in der Schweiz geschehen seien und andererseits Österreich über keine unabhängige Justiz verfüge. Die Beschwerdeführerin habe seit 25 Jahren bei «laufenden politischen Übergriffen» erfolglos geklagt und sei auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht erhört worden. Die Verweigerung ihres rechtmässigen Erbes sei ein Unrecht gegenüber der verstorbenen Tante der Beschwerdeführerin.