Laut Angaben des Beschwerdeführers habe er nach dem Grund gefragt, weshalb er das Video löschen müsse. Daraufhin habe der Beschuldigte ihm gesagt, wenn er das Video jetzt nicht lösche, werde das Telefon beschlagnahmt und man werde ihn auf eine Polizeiwache verbringen (Einvernahme vom 10. Oktober 2017 Z. 59 ff.). Der Beschuldigte wiederum gab an, das Handy des Beschwerdeführers sei bereits ausgeschaltet gewesen. «Zu seinem Er-