Von einer Anklageerhebung kann umgekehrt abgesehen werden, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs höher ist als diejenige einer Verurteilung. Zum Inhalt des Gesprächs, welches der Beschuldigte mit dem Beschwerdeführer abseits der Gruppe führte, gibt es keine Zeugen und keine objektiven Beweismittel. Es kann daher einzig auf die Aussagen der beiden Beteiligten abgestellt werden. Laut Angaben des Beschwerdeführers habe er nach dem Grund gefragt, weshalb er das Video löschen müsse.