Es waren Geschrei und Hundegebell zu hören. Die Mitarbeiter des Beschuldigten, für welche er als Gruppenführer die Verantwortung trug, gerieten in einer Situation, bei der nicht genau abgeschätzt werden konnte, wie sie sich entwickelte und ob sie sich noch weiter zuspitzen würde, aus nächster Nähe in den Fokus einer Kamera. Aus vergangenen Erfahrungen wusste der Beschuldigte, das Veröffentlichungen dieser Bilder, versehen mit konkreten Drohaufrufen gegenüber seinen Mitarbeitern, nicht ausgeschlossen werden können. Es ist daher nicht zu beanstanden, dass er