Das Video ist vorliegend von dem Moment an relevant, in dem von der Strasse her Schreie zu hören sind (Fotodokumentation mit Standbildern aus dem Video, Zeitmarke 03:29). Die im ersten Teil des Videos ins Bild tretenden Polizisten, deren Gesichter in der Tat erkennbar sind, sind somit nicht massgeblich, da diese von der Drittperson und nicht vom Beschwerdeführer gefilmt wurden. Zwar zeigt das Video auch nachfolgend keine Polizisten, die ihre Gesichter abdrehen und wegschauen. Umgekehrt ist aber auch nicht erkennbar, ob die vom Beschwerdeführer (im Video mit roter Hose und beiger Jacke) gefilmten Polizisten ihre Arbeit unverändert fortsetzten.