die Ursache für die Amtshandlung des Beschuldigten (Wegführen des Beschwerdeführers und Aufforderung zur Löschung seines Videos). Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers lässt sich auf der von ihm eingereichten Videosequenz nicht erkennen, ob die Beamten sich durch das Filmen in ihrem Verhalten beeinflussen liessen. Das Video ist vorliegend von dem Moment an relevant, in dem von der Strasse her Schreie zu hören sind (Fotodokumentation mit Standbildern aus dem Video, Zeitmarke 03:29).