Strasse, persönliche Erfahrung des Beschuldigten mit veröffentlichten Filmaufnahmen, gewaltsames Mitzerren des Beschwerdeführers am Nacken, aggressives Hundegebell, Verhaftung auf der Strasse gleich nebenan) seien die Aussagen des Beschwerdeführers absolut glaubhaft, wonach ihm der Beschuldigte angedroht habe, er werde auf die Wache verbracht und sein Mobiltelefon beschlagnahmt, wenn er das Video nicht lösche. Aus dem Umstand, wonach der Beschuldigte auf der Löschung des Videos aus dem Ordner «gelöschte Objekte» nicht weiter beharrt habe, lasse sich nichts Gegenteiliges ableiten.