_ betreffend, am 1. April 2019 Beschwerde. Er verlangte, die Einstellung inkl. die entsprechenden Kosten- und Entschädigungsfolgen seien aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, die Untersuchung gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) betreffend Amtsmissbrauch und Nötigung zum Nachteil von C.________ fortzuführen. Gleichzeitig stellte der Beschwerdeführer ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, welches die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 8. April 2019 guthiess. In ihrer Stellungnahme vom 16. April 2019 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die Abweisung der Beschwerde.