1. Am 6. Oktober 2017 fand in Bern eine Demonstration statt. Aufgrund eines Vorfalls während dieser Demonstration eröffnete die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) gegen den Polizeibeamten A.________ ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs und Nötigung und gegen C.________ ein Strafverfahren wegen Hinderung einer Amtshandlung. Mit Verfügung vom 19. März 2019 stellte die Staatsanwaltschaft die beiden Verfahren ein. Dagegen erhob C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), soweit die Verfahrenseinstellung gegenüber A.________ betreffend, am 1. April 2019 Beschwerde.