Gleichzeitig wies er darauf hin, dass er auf die Erhebung einer Beschwerde verzichte. 3.3.3 Nachdem die Staatsanwaltschaft die Akten vom Regionalgericht zurückerhalten hatte, wurde – wie angekündigt – das vom Beschwerdeführer gestellte Gesuch um Wiederherstellung der Einsprachefrist geprüft und abgewiesen.