Ausserdem wies sie den Beschwerdeführer darauf hin, dass über das Wiederherstellungsgesuch nach Vorliegen des Entscheids des Regionalgerichts entschieden würde. 3.3.2 Das Regionalgericht hielt in seiner Verfügung vom 1. Februar 2019 fest, dass das ihr von der Staatsanwaltschaft überwiesene Verfahren auf die Frage der Gültigkeit