2. Mein Gesuch vom 14. Januar 2019 um Wiederherstellung der Einsprachefrist sei an die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückzuweisen mit der Weisung, beim anzeigeerstattenden Polizeibeamten, Herrn B.________, einen Bericht einzuholen über dessen Aussagen, die er mir gegenüber (anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 18. Oktober 2018 und danach auch noch telefonisch) zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Übermittlung der Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft gemacht hat.