Daraufhin prüfte die Staatsanwaltschaft das Wiederherstellungsgesuch und wies dieses – ebenso wie die Beweisanträge (u.a. Einvernahme des anzeigeerstattenden Polizeibeamten bzw. Einholung eines schriftlichen Berichts) – mit Verfügung vom 19. März 2019 ab. Dagegen reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 2. April 2019 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein und stellte folgende Anträge: 1. Die Verfügung vom 19. März 2019 sei aufzuheben.