1. A.________ wurde mit Strafbefehl vom 20. November 2018 wegen mehrfacher einfacher Verkehrsregelverletzung (unerlaubtes Befahren des Trottoirs mit Motorrad sowie Nichtbeherrschen des Motorrads), pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall sowie Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit schuldig erklärt. Am 14. Januar 2019 stellte er bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) ein Gesuch um Wiederherstellung der Einsprachefrist; gleichzeitig reichte er eine vorläufige Einsprachebegründung ein.