3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden dem Kanton Bern auferlegt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin B.________ (mit den Akten) Bern, 11. Juni 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: