Er meldete sich jedoch per E-Mail bei der Herstellerin des Fahrzeugs, welche ihm daraufhin bestätigte, dass sein «DX *0167» auf 20 km/h programmiert sei und der Fahrer daher keinen Führerausweis benötige. Die Herstellerin schickte die besagte E-Mail auch an die Staatsanwaltschaft, welche das Verfahren daraufhin einstellte.