Seinem Schreiben legte er die Kopie eines Dokuments mit dem Titel «Gesetzliche Regelungen für KYBURZ-Senioren-Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10, 20 oder 30 km/h» bei. Auf ein Schreiben vom 8. März 2019, in welchem ihm mitgeteilt wurde, dass die Staatsanwaltschaft gedenke, am Strafbefehl festzuhalten, antwortete der Beschwerdeführer nicht. Er meldete sich jedoch per E-Mail bei der Herstellerin des Fahrzeugs, welche ihm daraufhin bestätigte, dass sein «DX *0167» auf 20 km/h programmiert sei und der Fahrer daher keinen Führerausweis benötige.