3 bindungsbusse von CHF 100.00. Mit eingeschriebenem Brief vom 17. Februar 2019 erhob der Beschwerdeführer gegen den Strafbefehl Einsprache. Diese begründete er in einem Satz damit, dass für das betroffene Fahrzeug kein Führerausweis erforderlich sei. Seinem Schreiben legte er die Kopie eines Dokuments mit dem Titel «Gesetzliche Regelungen für KYBURZ-Senioren-Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10, 20 oder 30 km/h» bei.