7. Der Verlauf des Verfahrens gestaltete sich wie folgt: Gestützt auf einen Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 28. Oktober 2018 erliess die Staatsanwaltschaft am 11. Februar 2019 einen Strafbefehl gegen den Beschwerdeführer wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren ohne Berechtigung (Überlassen eines Motorfahrrades [Dreirad] mit Elektromotor an eine Person, welche nicht über die erforderliche Berechtigung verfügt). Sie verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu je CHF 100.00 und einer Ver-