5. Der Beschwerdeführer führt aus, es hinterlasse bei den Betroffenen Spuren, wenn ein Strafverfahren ohne zugrundeliegende Straftat monatelang fortgeführt werde. Die Unsicherheit, das Aufsuchen von Rechtsberatung und die eingeschriebenen Briefe hätten Zeit und Geld gekostet. Er beantrage daher eine angemessene Entschädigung.