5. Der Beschwerdeführer macht Folgendes gelten: Vorweg Ausschluss Richterin C.________. Anträge: 1. Alle Verfügungen sind aufzuheben wegen beleidigender Inhalte. 2. Alle Verfügungen sind an die Vorinstanz zu verweisen zur Berichtigungen, bzw. unter der Auflage die BELEI- DIGENDEN Äusserungen rauszunehmen 3. Unter Kostenfolge an den Staat gem. Art. 107 ZPO. Auf Grund der beleidigenden Äusserungen sind sämtlichen Verfügungen zu retournieren um diese neu - OHNE BELEIDIGUNGEN - zu erstellen. Weitere rechtlichen Schritte gg die Unterzeichner vorbehalten.