Die Wiederholungsgefahr scheint auch mit Blick auf den Umstand ausgewiesen, dass ihm am 1. September 2017 von der Staatsanwaltschaft bei weiterer Delinquenz eine Inhaftierung angedroht worden ist und er sich – der Warnung zum Trotz – schon wenig später mutmasslich weiterer Strafdelinquenz hingegeben hat. Es muss deshalb ernsthaft befürchtet werden, dass er weitere schwere Vergehen und Verbrechen begehen könnte, wenn er freigelassen würde.