7 dem Stiefvater gehabt habe. Er wolle nach der Haftentlassung zu seinem Vater gehen und eine Lehre absolvieren. Die Pflicht, zu den Geschwistern zu schauen, sowie die Konflikte mit Mutter und Stiefvater seien infolge Kontaktabbruchs weggefallen; ebenso der Konsum von Xanax, da er weder erneuten Kontakt mit seinem früheren Kollegenkreis herstellen noch Xanax oder ähnliche Substanzen konsumieren wolle. Soweit in der Phase der ihm vorgeworfenen Delikte eine Drogenabhängigkeit bestanden habe, bestehe diese heute nicht mehr.