4.2.2 Der Beschwerdeführer bringt vor, er sei zwar tatsächlich vorbestraft und im Alter von 16 Jahren erstmals mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Auch sei er am 1. September 2017 staatsanwaltlich befragt und auf eine mögliche Verhaftung im Falle weiterer Delinquenz hingewiesen worden. Ausschlaggebend für den Haftgrund der Wiederholungsgefahr sei aber ein versuchter Raub am 24. September 2017 in Biel gewesen, an welchem er angeblich beteiligt gewesen sein soll. Inzwischen sei diesbezüglich die Einstellung das Verfahren verfügt worden. Er sei nun seit über 15 Monaten in Untersuchungshaft.