4 oder neue Haftanordnung (mit vorläufiger polizeilicher Festnahme). Das Haftverlängerungsgesuch der Staatsanwaltschaft ist schriftlich einzureichen und zu begründen. Die für die Beurteilung des Haftfalles wesentlichen (haftrelevanten) Akten sind beizulegen. Für die schriftliche Begründung des Gesuches und die Haftakten gelten (analog) die Bestimmungen betreffend Haftanordnungsantrag (Art. 224 Abs. 2).