Sämtliche drei vorgängig beantragten Haftverlängerungen seien indes an die gleiche Postadresse adressiert worden und hätten den Empfänger stets erreicht. Der Haftverlängerungsantrag vom 17. Dezember 2018 werde daher inklusive der Beilagen erneut an das Zwangsmassnahmengericht gesendet, diesmal an die Spitalstrasse 14, 2501 Biel/Bienne. Mit Verfügung vom 31. Dezember 2018 gab das Zwangsmassnahmengericht dem Beschwerdeführer Gelegenheit, bis am 3. Januar 2019 schriftlich (per Fax) zum Antrag Stellung zu nehmen. Ausserdem verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft provisorisch bis zu seinem Entscheid.