Der dem Zwangsmassnahmengericht am 28. Dezember 2018 um 16:35 Uhr vorab per Fax (postalischer Eingang beim Zwangsmassnahmengericht: 4. Januar 2019) zugestellten Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 28. Dezember 2018 ist zu entnehmen, dass das Paket mit dem Antrag auf Haftverlängerung vom 17. Dezember 2018 inkl. 6 Bundesordnern – adressiert an das Zwangsmassnahmengericht Biel, Spitalstrasse 20, 2502 Biel/Bienne – von der Post als unzustellbar zurückgesendet worden sei. Sämtliche drei vorgängig beantragten Haftverlängerungen seien indes an die gleiche Postadresse adressiert worden und hätten den Empfänger stets erreicht.