6. Die Wortwahl in der Beschwerdeschrift einerseits sowie die vom Beschwerdeführer angekündigten Konsequenzen andererseits sprechen für sich. Die Staatsanwaltschaft stellte die Situation, in der sich der Beschwerdeführer befindet, zutreffend dar. Er ist in einem «Hamsterrad» gefangen (dazu bereits ausführlich Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 16 46 und 16 69 vom 21. März 2016 E. 2: Die Beschwerden folgen fast ausschliesslich demselben Muster: Wann immer sich B.________ von einer Behörde ungerecht behandelt fühlt, zeigt er diese selbst oder die diesbezüglich involvierten Personen bei der Staatsanwaltschaft an.