5. Der Beschwerdeführer macht Folgendes gelten: Vorweg Ausschluss Richterin SCHNELL. Anträge: 1. Alle Verfügungen sind aufzuheben wegen beleidigender Inhalte. 2. Alle Verfügungen sind an die Vorinstanz zu verweisen zur Berichtigungen, bzw. unter der Auflage die BELEIDIGENDEN Äusserungen rauszunehmen 3. Unter Kostenfolge an den Staat gem. Art. 107 ZPO. Auf Grund der beleidigenden Äusserungen sind sämtlichen Verfügungen zu retournieren um diese neu - OHNE BE- LEIDIGUNGEN - zu erstellen. Weitere rechtlichen Schritte gg die Unterzeichner vorbehalten.