dazu auch Urteil des Bundesgerichts 6B_217/2017 und 6B_383/2017 vom 11. Juli 2017). 8. Bei diesem Ausgang des Beschwerdeverfahren wird der Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 428 Abs. 1 StPO). 5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Auf das Ausstandsgesuch wird nicht eingetreten. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.