Die Möglichkeit einer Anzeigeerstattung steht jederzeit offen. Sollte die Staatsanwaltschaft auf diese Möglichkeit hingewiesen haben, bedeutet dies nicht, dass eine allfällige Anzeige insoweit Erfolg haben würde, als eine Strafuntersuchung eröffnet und mit einer Verurteilung geschlossen würde. 3.4 Zusammengefasst ist festzuhalten, dass kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten ausgemacht werden kann. Dass die Staatsanwaltschaft die Nichtanhandnahme verfügt hat, ist somit nicht zu beanstanden. Die Beschwerde erweist sich als unbegründet und ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.