Am 1. Februar 2019 erstattete B.________ im Zusammenhang mit ihrer Einvernahme vom 31. Juli 2018 im Verfahren EO 18 9964 Anzeige gegen die Polizeibeamten der Polizeiwache Herzogenbuchsee. Sie machte geltend, dass sie bei der Polizei nur über die Vorfälle vom 21./22. Juli 2018 habe berichten dürfen, alles andere sei nicht ins Protokoll einbezogen worden. Zudem habe sie Zeugen erwähnt, die nie befragt worden seien, und eine Videoaufnahme zu den Akten geben wollen, was die Beamten – ohne die Aufnahme überprüft zu haben – mit der Begründung abgewiesen hätten, dass dies nicht zulässig sei.