(14. August 2018) übermittelte der mit der Anzeige betraute Polizeibeamte der Polizeiwache Herzogenbuchsee die Einvernahmeprotokolle samt Beilagen und Anzeigerapport der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft). Aus dem Anzeigerapport vom 22. August 2018 konnte entnommen werden, dass die Parteien zerstritten sind und mit weiteren Zwischenfällen gerechnet werden müsse. Am 4. Dezember 2018 verfügte die Staatsanwaltschaft die Nichtanhandnahme (Verfahren EO 18 9964). Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Am 1. Februar 2019 erstattete B.______