_] zu tun hatten, haben sich nicht durch Irreführung der Rechtspflege schuldig gemacht. Sollte es in diesem Punkt darum gehen, [I.________] wegen illegalem Aufenthalt angezeigt wurde, gilt, was oben zur falschen Anschuldigung ausgeführt wurde. Da nicht klar ist, wer E.________ ist, ist auf die Anzeige gegen sie mangels Tatverdacht nicht einzutreten. Ad Begünstigung: Der Begünstigung nach Art. 305 StGB macht sich schuldig, wer jemanden der Strafverfolgung entzieht. Aus der Anzeige sowie den Beilagen von [I.________] geht in keiner Art und Weise hervor, inwiefern A.________, C.________, D.________, F.________ (damaliger Direktor der Polizei- und Militärdirektion) und G.___