5 Polizei den Auftrag erteilt hatte, dieser müsse zwecks Ausschaffung angehalten werden. Für ihn gilt dasselbe wie oben bezüglich A.________ ausgeführt. [I.________] kann diesbezüglich nicht als Nichtschuldiger im Sinne von Art. 303 StGB erfasst werden. B.________ musste zwecks Erfüllung seiner Aufgabe den Auftrag zur Anhaltung erteilen, dies zwecks Ausschaffung von [I.________]. Der Auftrag erfolgte zu Recht und nicht wider besseres Wissen. Der Tatvorwurf der falschen Anschuldigung erweist sich damit als haltlos. Inwiefern sich D.__