Vorwürfe gemäss Anzeige vom 13.09.2018: Pauschal behauptete [I.________] in seiner Anzeige vom 13.09.2018, die Polizei habe ihm u.a. während einer ED-Erfassung […] seine Unterlagen aus der Tasche gestohlen, die Verfügungen über ihn seien Falschberichte und er sei aufgrund seiner Wegweisung aus der Schweiz in Kirgistan gefoltert worden, wo ihm auch seine Tasche gestohlen worden sei. [I.________] reichte folglich die vorliegende Anzeige gegen die obgenannten Personen ein und wirft ihnen diverse Delikte vor. Diese Anzeige ist nicht die erste dieser Art.