4 rung aufgehoben. Mit Verfügung vom 12.05.2017 wurde zur Hauptverhandlung am 06.12.2017 vorgeladen, diese Vorladung konnte [I.________] nicht rechtzeitig rechtshilfeweise zugestellt werden, weshalb die Hauptverhandlung vom 06.12.2017 abgesetzt wurde. Zwischenzeitlich führte [I.________] ein Beschwerdeverfahren vor Obergericht, das zum Wechsel seines amtlichen Verteidigers führte, vorher war dies Rechtsanwalt H.________, nachher Rechtsanwalt L.________. Mit Verfügung vom 16.01.2018 gab das Gericht seine Absicht bekannt, die rechtshilfeweise Befragung des Beschuldigten [I.______