Er wurde im Jahr 2014 nach Kirgistan ausgeschafft, seine Adresse dort konnte jedoch nicht ausfindig gemacht werden. Er wurde deshalb zur Aufenthaltsnachforschung ausgeschrieben, worauf er sich per E-Mail am 17.07.2015 und 18.08.2015 aus Ecuador meldete. Die vom Gericht in Biel vorgesehene Hauptverhandlung vom 07.06.2016 scheiterte daran, dass das SEM die Suspendierung der verhÃĪngten Einreisesperre gegen [I.________] nicht erteilte und er somit nicht in die Schweiz einreisen konnte. Das Gericht sistierte daraufhin das Verfahren bis zum 21.03.2017, dem Ablauf der Einreisesperre.