Die Beschwerdeführerin ist der Meinung, die Beschuldigten hätten genau zur Vermeidung solcher Kürzungen die Darlehen verschwiegen. Ihre Pflicht, wahrheitsgetreue Angaben über sämtliche Einkünfte und finanzwirksame Änderungen zu machen, sei ihnen bekannt gewesen, da sie im Zusammenhang mit den jeweiligen Grundlagenbudgets entsprechende Erklärungen unterzeichnet hätten. Durch die Nichtdeklaration habe die Familie insgesamt CHF 52‘411.20 Unterstützungsleistungen bekommen, auf welche sie keinen Anspruch gehabt habe.