5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Der Straf- und Zivilklägerin wird eine Entschädigung für ihre Aufwendungen im Ausstandsverfahren in der Höhe von CHF 441.60 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.