_, amtliche Verteidigerin des Gesuchstellers (Mandat sistiert) auf eine Stellungnahme. E.________ (nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin) beantragte am 8. April 2019 die kostenfällige Abweisung des Ausstandsgesuchs. Mit Eingabe vom 8. April 2019 liess der Gesuchsteller ausführen, er verzichte auf eine Stellungnahme und verweise auf seine Eingabe vom 22. März 2019. Er habe 2 kein Ausstandsgesuch gestellt, sondern darauf hingewiesen, dass und warum ein von Amtes wegen zu beachtender Ausstandsgrund vorliege. Daran halte er fest.